Relativ unbekannt in Österreich ist die Möglichkeit ein Fahrzeug auf mehrere Personen gleichzeitig zuzulassen. Bei diesem sogenannten „Miteigentum“ werden mehrere Personen auf der Zulassungsbescheinigung angeführt.

Ein Vorteil besteht darin dass auf Grund der klaren Eigentumsverhältnisse bei einer Besitzgemeinschaft diverse Verfahren schneller beendet werden können. Dies gilt insbesondere für Fälle im Bereich Erbrecht oder Scheidung. So kann es durchaus vorkommen, dass beim Todesfall eines Familienvaters die Mutter das (nur auf den Mann angemeldete) Auto bis zur Abhandlung der Verlassenschaft nicht nutzen darf, was mehrere Monate dauern kann.

Ein Fahrzeug kann auf mehrere Halter zugelassen werden, bzw. ist dann möglich, wenn jede dieser Personen den rechtmäßigen Besitz des Fahrzeuges nachweisen kann.
Dafür dient z.B. der Kaufvertrag eines Autos, wenn darauf alle Personen angeführt sind und dieser gemeinsam unterschrieben wurde. Bei Leasingfahrzeugen benötigen sie eine gültige Benützungsüberlassungserklärung.
In jedem Fall zu beachten: ALLE Zulassungsbesitzer müssen ihren Hauptwohnsitz im selben Zulassungsbezirk haben.

Bei der Anmeldung ist weiters zu beachten dass alle Halter ihre Unterschrift (auch in Vollmacht möglich) leisten müssen.
Zusätzlich muss jene Person, auf die die Haftpflichtversicherung bei der Versicherung abgeschlossen wird, in den vorgesehenen Feldern der Zulassungsbescheinigung stehen. Sie ist damit auch die zustellungsbevollmächtigte Person (Behördenschreiben, Strafmandate, etc.). Weitere Zulassungsbesitzer werden weiter unten im Zulassungsschein vermerkt.

Zusätzlich zu den aktuellen Zulassungsgebühren fallen für jede weitere Person Kosten in Höhe von jeweils € 1,90 an.

Weiterführende Informationen entnehmen Sie auch: Kfz-Zulassung (SDG) (oesterreich.gv.at)

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1 Kommentar.

  • Daniela Knüpfer
    September 9, 2022 9:05 am

    Hallo,
    müssen bei einer Anonymverfügung beide Zulassungsbesitzer benachrichtigt werden ?
    Danke