Änderung der Berechnung der motorbezogenen Versicherungssteuer
NEUE BERECHNUNGSMETHODE FÜR PKW NEUZULASSUNGEN
AB 01. OKTOBER 2020
Ab dem 01.10.2020 ändert sich für dann neu zugelassene Fahrzeuge die Berechnungsmethode der motorbezogenen Versicherungssteuer.
- Für PKW wird zukünftig nicht nur die Leistung des Verbrennungsmotors (in kW) sondern auch der CO2 Ausstoß (g/km) zur Berechnung herangezogen.
- Gleiches gilt für Motorräder, auch hier werden zukünftig die CO2-Emmisionen, neben dem Hubraum, in die Berechnung der Steuer einfließen.
- Elektroautos sind von der Steuer weiterhin ausgenommen.
WICHTIG: Für alle Fahrzeuge, die vor dem 01.10.2020 erstzugelassen wurden, ändert sich nichts! Das gilt auch für Fahrzeuge, die erstmalig im Ausland zugelassen wurden und nach dem 01.10.2020 in Österreich zugelassen werden.
Ab dem 01.01.2021 hat der Gesetzgeber die Möglichkeit jährlich für dann erstzugelassene PKW die Steuer zu erhöhen.
Die richtige Wahl des Erstzulassungsdatums:
Sollten Sie rund um den 01.10.2020 ein fabrikneues Auto oder Motorrad zulassen wollen, rechnen Sie sich vorher Ihre motorbezogene Versicherungssteuer aus und entscheiden Sie sich nach dem Vergleich der alten bzw. neuen Steuerlast für das ideale Erstzulassungsdatum.
Denn nun gilt: je ökologischer das Fahrzeug, umso niedriger die Steuer.
Hier ein Beispiel:
Citroen C4 Grand Picasso
110 KW / Co²-Ausstoß: 109
Bisherige Steuer für Erstzulassung bis 30.09.2020: € 649,44
Neue Steuer für Erstrzulassung ab 01.10.2020: € 432,00
Für alle weiteren Fragen rund um das Thema motorbezogene Versicherungssteuer stehen wir unseren Kunden natürlich gerne zur Verfügung.
Wir weisen darauf hin dass wir keine Haftung für die Vollständigkeit und Richtigkeit des Inhaltes übernehmen
Alle Informationen vorbehaltlich etwaiger Änderungen
2 Kommentare.
Guten Tag Meine Frage. Ich würde mir im Dezember 2020 einen neuen Cupra Ateca bestellen.
Wie wirkt sich das bei mir aus, wenn ich das Auto erst im April anmelden kann?
Wird die Steuer dann für mich jedes Jahr teurer oder wie läuft das ab mit dem 01.01.2021,
oder hat das nur mit der Erstanmeldung zu tun. Muss ich mit jedem Jahr dann Rechnen das es Teurere wird.
Mit freundlichen Grüssen
Manuel K.
Sehr geehrter Herr Kranl,
bezugnehmend auf Ihre Frage darf ich diese wie folgt beantworten.
Die Berechnung der motorbezogenen Versicherungssteuer gilt aktuell nur für „erstmalige Neuzulassungen“ ab dem 01.10.2020. Ob sie das Fahrzeug im Jänner oder aber im April oder Mai erstmalig anmelden spielt keine Rolle.
Bzgl. der gesetzlich verankerten Regelung dass der Versicherer die Möglichkeit hat jährlich die mot.Steuer zu erhöhen gibt es momentan weder Erfahrungswerte noch Informationen welche mir hierzu aufliegen.
Meine persönliche Einstellung und Meinung ist jedoch dass es vorerst keine zusätzlichen Erhöhungen/Anpassungen für das Jahr 2021 geben wird. Dies würde ich damit begründen dass von der Einführung der geänderten Berechnung der Steuer bis zum 01.01.2021 ein recht kurzer Zeitraum wäre und auch die aktuelle Corona-Situation dagegen spricht.
Bei einer eventuellen Erhöhung ist auch nicht von drastischen Mehrkosten auszugehen sondern lediglich von einer Art Indexanpassung.
Sollten Sie noch weitere Fragen haben können Sie mich auch gerne telefonisch kontaktieren.
Mit freundlichen Grüßen
Mario Eibisberger