Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung
Gerade einmal die Hälfte aller Notfallpatienten kann eine Vorsorgevollmacht oder Patientenverfügung vorweisen. Im schlimmsten Fall bedeutet das, dass ein „Fremder“ als Betreuer eingesetzt wird und die Familie bei wichtigen finanziellen und gesundheitlichen Fragen nicht mehr entscheiden darf.
Selbst wenn die notwendigen Dokumente erstellt wurden sind diese oftmals mangelhaft oder unvollständig, sodass sie im Ernstfall keinerlei Beachtung finden. (wir weisen an dieser Stelle darauf hin dass es im Jahr 2018 einige gesetzliche Änderungen gegeben hat)
Auch für Inhaber von Firmen ist die Erstellung einer Vorsorgevollmacht besonders wichtig. Nur so können Sie – bei Verlust der Geschäftsfähigkeit durch Krankheit oder Unfall – sicherstellen, dass ein von Ihnen Bevollmächtigter die Geschäfte Ihrer Firma weiterführen kann
- einen Ersatz für Sie einstellen
- Rechnungen zeichnen
- andere Firmen beauftragen
Genau für diese Fälle bieten wir unseren Privat- als auch Firmenkunden in Verbindung mit einer entsprechenden Rechtschutzversicherung die Möglichkeit einer kostenlosen Beratung und Erstellung einer Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht bzw. Übernahme der Kosten von bis zu € 1.000,00.
Zusätzlich können sich Versicherungsnehmer über alle dafür nötigen Schritte und Dokumente beraten lassen.